Als Personenstandsbücher kommen in Frage, das Geburtenbuch, das Heiratsbuch und das Sterbebuch, die früher auch als Geburtsregister etc. bezeichnet wurden (bzgl. dem ,,Buch für Todeserklärungen`` s. Standesamt I. Seit Beginn der Anlegung von Personenstandsbüchern wurden durch die Standesämter Zweitbücher (Duplikate) angelegt, die nach Ablauf jeden Jahres an die Amtsgerichte abgeliefert wurden. Nachträgliche Eintragungen (z.B. Vaterschaftsanerkennungen) wurden auch in den Zweitbüchern eingetragen. Diese Zweitbücher sind heute für Pommern oft die einzig verfügbar gebliebenen Personenstandsbücher, da viele Originalbücher - insbesonders in kleinen Orten - 1945 verloren gingen.
Die Führung der Standesamtsbücher wurde seit 1874 in den Städten durch eigene Standesbeamte durchgeführt. In den Dörfern oblag diese Aufgabe nebenamtlich anderen Personen, z.B. dem Bürgermeister, Amtsvorsteher oder einem Lehrer. Diese Personen hatten oft keinerlei Verwaltungsausbildung, so daß die Führung der Personenstandsbücher oft zu Wünschen übrig ließ. Sollte man an der entsprechenden Stelle im Buch den Eintrag nicht finden, ist am besten der gesamte Jahrgang durchzusehen. Oft wurden Einträge vergessen und später (viele Monate danach) nachgeholt oder am Jahresende bzw. anläßlich einer Revision vorgenommen.
Die in den Sterbeurkunden gemachten Altersangaben in Jahren, Monaten und Tagen sind sehr vorsichtig zu betrachten. Der Anzeigende hatte oft selbst keine genaue Ahnung und machte dadurch unkorrekte Angaben, obwohl er dies gar nicht wollte.