Die heute erhaltenen Kirchenbuchduplikate von Hinter- und Altvorpommern beginnen aber nicht alle 1794. Der Großteil dieser Duplikate beginnt erst zwischen 1800 und 1820 und endet i.a. am 30. September 1874, da danach die Standesämter eingerichtet wurden. Seltener wurden auch einige Duplikate rückwirkend angefertigt.
Die Kirchenbuchduplikate von Neuvorpommern beginnen noch viel später, teilweise erst 1843 - dies liegt daran, daß das ALR erst einige Jahrzehnte nach der territorialen Angliederung Neuvorpommerns an Preußen in Neuvorpommern in Kraft trat.
Die von den Küstern angelegten Kirchenbuchduplikate gelangten dann an die Patrimonialgerichte, die 1848 aufgelöst wurden. Die Bestände wurden von den neuen Kreisgerichten übernommen. Als auch 1879 die Kreisgerichte aufgelöst wurden, gelangten die Duplikate an die Amtsgerichte. Über die Abgabe von alten Registraturen einiger Amtsgerichte gelangten Duplikate schließlich in das Provinzialarchiv Stettin und wurden dort in die Rep. 77 (Amtsgerichte) eingeordnet.
Heute lagern pommersche Kirchenbuchduplikate in verschiedenen Archiven. Die Staatsarchive Stettin und Köslin besitzen größere Bestände, ebenso wie das Landesarchiv Greifswald. Auch das Landeskirchliche Archiv Greifswald besitzt eine kleine Anzahl von Kirchenbuchduplikaten.