Währenddessen wurde von der Bundesregierung 1952 ein neues Nationalarchiv - das Bundesarchiv in Koblenz - gegründet. Im Lauf der Jahre wurden immer mehr Abteilungen in anderen Städten errichtet (s. die folgenden Kapitel). Bei der Wiedervereinigung 1990 wurden auch Archivalien des Zentralen Staatsarchives der DDR, also die Bestände des ehemaligen Reichsarchives, und des Militärarchives Potsdam vom Bundesarchiv übernommen. Das Zentrale Staatsarchiv bildete zunächst eine eigene Abteilung und 1996 wurden die Bestände dann in das Bundesarchiv Berlin überführt. Das Militärarchiv Potsdam wurde dem Bundesarchiv Freiburg - Militärarchiv untergliedert und später wurden auch die Bestände dorthin verlagert.
Bei personenbezogenen Schriftgut gelten die Richtlinien des Datenschutzes. Nach § 5 Abs. 2 des Bundesarchivgesetzes darf solches Archivgut nur benutzt werden, wenn die Betroffenen länger als 30 Jahre tot sind oder vor mehr als 110 Jahren geboren wurden.
Für alle Bundesarchive gelten die folgenden Gebühren2.39:
| Benutzungsgeb.: | i.a keine; für besonders aufwändiges Archivgut: je Tag DM 55,- | |
| Kopiergebühren: | Xerokopien von Archivgut | je Stück DIN A4: DM 0,80 |
| je Stück DIN A3: DM 0,90 | ||
| Xerokopien von Bibliotheksgut | je Stück DIN A4: DM 0,40 | |
| je Stück DIN A3: DM 0,45 | ||
| Kopien mit Reader-Printer | je Stück DIN A4: DM 0,30 | |
| je Stück DIN A3: DM 0,30 | ||