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Standesamt I in Berlin (Ulrich Lauer)
Nach der Wiedervereinigung wurden die ehemals getrennten Standesämter I in West- und Ost-Berlin, die beide pommersche Personenstandsbücher besaßen, wieder zusammengeführt. Das Standesamt I ist kein gewöhnliches Standesamt - es ist vielmehr ein zentrales Standesamt für Deutschland und hat verschiedene spezielle Aufgaben.
- Das Standesamt ist zuständig für die Personenstandsfälle von deutschen Staatsangehörigen außerhalb Deutschlands und der Gebiete, in denen heute kein deutscher Standesbeamte mehr tätig ist.
- Es ist auch für Todeserklärungen von Deutschen zuständig. Dazu wurde dort am 1. Juli 1938 das ,,Buch für Todeserklärungen`` eingeführt, das zentral für ganz Deutschland geführt wird. In diesem Buch wurden und werden immer noch alle in Deutschland durch ein Gericht ausgesprochenen Todeserklärungen beurkundet. Speziell durch die Kriegsereignisse, Flucht und Vertreibung wurden nach dem II. Weltkrieg auch viele gebürtige Pommern für tot erklärt und fanden Eintrag im ,,Buch für Todeserklärungen``.
- Alle Todesfälle von Personen, die nicht im heutigen Deutschland geboren sind, werden dem Standesamt I Berlin anstatt an das Geburtsstandesamt gemeldet. Das Standesamt I führt (seit 1935) auch die Karteikarten über die Verwahrorte der Testamente, die ebenfalls genaue Angaben über Geburtstag, -ort und Namen der Eltern des Testators beinhalten.
- Nach dem 2. Weltkrieg gelangten auch einige Tausend Personenstandsbücher aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten - darunter auch welche aus wenigen hundert Standesämtern in Hinterpommern - in das Standesamt I in Berlin. (s. die Liste der pomm. Personenstandsbücher im Standesamt I im Anhang) Die Zeiträume, die diese Bücher umfassen, sind sehr unterschiedlich - teilweise von 1874 bis 1945, aber manchmal auch nur wenige Jahre oder Monate in den 1930ern oder 1940ern.
Leider ist die Möglichkeit des Forschens beim Standesamt I Berlin nur sehr begrenzt für Familienforscher möglich. Aufgrund von Datenschutzbestimmungen kann man nicht selbst in die Personenstandsbücher hineinschauen bzw. diese durchsuchen. Die einzige Möglichkeit ist, um schriftliche Auskünfte (Urkunden) zu bitten. Erfreulich ist, daß einige Personenstandsbücher verkartet sind. Man kann also nach Urkunden fragen, ohne z.B. zu wissen, bei welchem Stettiner Standesamt2.37 etwas beurkundet wurde oder auch ohne genau zu wissen, wann die Person z.B. in Stettin verstorben ist.
| Adresse: |
Standesamt I in Berlin, Rückerstraße 9, D-10119 Berlin |
| Telefon: |
0 30/21 74 0 |
| Öffnungszeiten: |
Mo, Di, Fr: 9-12.00 Uhr (Sprechzeiten) |
| Gebühren: |
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden je DM 12,- |
| |
Urkunden für Rente sind gebührenfrei |
- [40]
- Standesregister und Personenstandsbücher der Ostgebiete im Standesamt I in Berlin - Gesamtverzeichnis für die ehemaligen Ostgebiete, die besetzten Gebiete und das Generalgouvernement. Frankfurt: Verlag für Standesamtswesen, 1992. ISBN 3-8019-5645-8
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© 1998 by Gunthard Stübs