Im allgemeinen haben die Innungen ihre Amtsbücher und Unterlagen in ihrer Amtslade aufgehoben. Teilweise hatten sie später Handschriften an die zuständigen Archive abgegeben, besonders forciert wurde das aber in den 1930er Jahren, als die Regierungen zur Abgabe von altem Schriftgut aufforderten und später im 3. Reich die Innungen aufgelöst wurden. Beispielsweise hatte die Regierung in Stralsund 1931 die Innungen des Reg.-Bez. Stralsund aufgefordert die Archivalien abzuliefern. Die meisten neuvorpommerschen Innungen (z.B. aus Grimmen) haben Schriftgut abgeliefert, das sich heute im Stadtarchiv in Stralsund1.3 befindet. Die Innungen des Kreises Greifswald (Greifswald, Gützkow, Lassan, Wolgast) weigerten sich und deponierten ihre Archivalien im Stadtarchiv in Greifswald.
Manchmal gelangte Innungsschriftgut auch in örtliche Museen, wo es heute noch zu finden ist. Das Schriftgut der Innungen, das in das Provinzialarchiv Stettin gelangte, wurde dort in die Repositur 38e einsortiert. Einzelne Handschriften wurden auch in Rep. 38Hs und Rep. 40 geordnet. Für Innungsschriftgut im Staatsarchiv Stettin und im Landesarchiv Greifswald s. Anhang.
Auch in vielen anderen Beständen befindet sich Schriftgut, das Innungen betrifft, aber nicht dort entstanden ist, z.B. sind in den Beständen der Magistrate (Rep. 38b) viele Akten, die die Innungen betreffen, oder auch in Rep. 7 - Staatskanzlei und vielen anderen.