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| Landratssitz : | Greifswald |
| Grenzen : | Der Kreis Greifswald grenzte bei der Bildung 1806 im Süden und Osten an
die Peene und im Norden an den Greifswalder Bodden. Nur im Westen gab es eine
Landgrenze, die vom Nordrand der Kooser Bucht in südwestlicher Richtung bis
kurz vor Willershusen, dann in südöstlicher Richtung zwischen Griebenow
und Levenhagen und zwischen Groß und Klein Zastrow hindurch verlief und
dann westlich von Kuntzow in die Peene mündete. |
| Einwohnerzahl : | Wohnbevölkerung: 52,934 [1861]; 41,012 [1925]; 39207 [1939]; 24,650 [1990] ortsanw. Bevölkerung: 32,659 [1819]; 61,840 [1905]; 63,858 [1910] |
| Fläche : | 963 km2 [1905-1913], 939 km2 [1925], 932 km2 [1939], 587 km2 [1990], |
| Regierungsbezirk : | Stettin 1818-1932 : Stralsund |
| Provinz : | (preuß.) Pommern 1806-1815 : Schwedisch - Vorpommern |
| Gemeindenzahl : | 16 [1939], ca. 58 [1978] |
| Anzahl d. Wohnplätze : | 260 [1939] |
| evangel.Kirchspiele: | Behrenhoff, Dersekow, Greifswald (16), Groß Bünzow, Groß Kiesow, Gützkow (2), Hanshagen, Hohendorf, Katzow, Kemnitz, Kröslin, Lassan (2), Levenhagen, Lubmin, Neuenkirchen, Pinnow, Ranzin, Schlatkow, Weitenhagen, Wolgast (3), Wusterhusen, Zarnekow, Ziethen, Züssow [1939] |
| kathol. Kirchspiele : | Greifswald |
| jüdische Gemeinden: | |
| Standesämter : | Greifswald, Ranzin |
| Amtsbezirke : | |
| Amtsgerichte : | Greifswald, Wolgast |
| 1806 | Durch königliche Verordnung vom 9. Juli 1806 wurde Schwedisch -
Vorpommern in vier Ämter eingeteilt. Das östliche davon war das Amt Greifswald, mit Sitz in der Stadt Greifswald. Das Amt Greifswald umfaßte von den bisherigen Verwaltungsgebieten das Dominialamt Wolgast ohne das Gebiet um Horst, den adligen Distrikt Wolgast, das akademische Amt Eldena, den östlichen Teil des adeligen Distriktes Greifswald und den östlichen Teil des ländlichen Besitzes der Stadt Greifswald und ihrer Stiftungen. In das Amt wurden die vier Städte Greifswald, Gützkow, Lassan und Wolgast und ihre Vorstädte, die auf dem Kreisgebiet lagen, vorerst nicht mit einbezogen. Für Polizei- und Verwaltungsangelegenheiten war ein Amtshauptmann und für Rechtssprechungen ein Amtsgericht eingesetzt. |
| 1810 | Ab 1810 wurde das Amt Greifswald als Kreis Greifswald bezeichnet. Der Amtshauptmann und das Amtsgericht wurden in Kreishauptmann und Kreisgericht umbenannt. |
| 1814/15 | Nach kurzer dänischer Zeit kam Neuvorpommern und damit auch der Kreis Greifswald von Schweden an Preußen. |
| 1817/18 | Der Kreis Greifswald wurde Bestandteil der preuß. Provinz Pommern und gehörte dort zum Regierungsbezirk Stralsund. |
| 1821 | Abschaffung der schwedischen Zoll- und Steuergesetze in Schwedisch - Vorpommern und damit auch im Kreis Greifswald. |
| 1826 | Auf dem ersten neuvorpommerschen Landtag in Stralsund widersetzen
sich die Landstände der Einführung des preußischen
Landrechtes. Neuvorpommern konnte sich dadurch noch für Jahre ein Sonderstellung, insbesondere bei der Erhaltung des Großgrundbesitzes, bewahren. |
| 1874 | Mit Wirkung vom 1. Juli 1874 wurde die am Nordufer der Peene gelegene Anklamer Vorstadt Peenedamm aus dem Kreis Greifswald ausgegliedert und der Stadt Anklam im Kreis Anklam zugeteilt. |
| 1913 | Mit Wirkung vom 1. April 1913 schied die Stadt Greifswald aus dem
Kreis Greifwald aus und bildete einen eigenen Stadtkreis. Das Landratsamt des Landkreises Greifswald blieb in Greifswald. |
| 1932 | Bei der Auflösung des Regierungsbezirkes Stralsund mit Wirkung vom 1. Oktober 1932 wurde das Gebiet des Kreises Greifswald dem Regierungsbezirk Stettin eingegleidert. |
| 1939 | Zum Zeitpunkt der Volkszählung 1939 gibt es nur 16 selbständige Gemeinden mit 260 Wohnplätzen. |
| 1945 | Im April 1945 wurde der Kreis Greifswald von der Roten Armee
eingenommen. Die Kreisstadt Greifswald wurde von dem Stadtkommandanten
R. Petershagen am 30. April kampflos übergeben. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurden Vorpommern und damit auch der Kreis Greifswald, mit unveränderten Grenzen, durch die sowjetische Militäradministration in das Land Mecklenburg eingegliedert, das vorerst den Namen Mecklenburg - Vorpommern trug. |
| 1947 | Der Zusatz "Vorpommern" im Landesnamen entfiel wieder. |
| 1949 | Am 7. Oktober wurde der Landkreis Greifswald Bestandteil der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). |
| 1950 | Der Stadtkreis Greifswald wurde wieder in den Landkreis eingegliedert. Der Südostteil des Landkreises Greifswald, der in unmittelbarer Nachbarschaft Anklams nördlich der Peene lag, kam an den Kreis Anklam. Außerdem erhielt der Kreis Greifswald vom Kreis Grimmen im Nordwesten die Insel Riems und das umliegende Gebiet. |
| 1952 | Im Rahmen der Auflösung der Länder und der Bildung von Bezirken
wurde der Kreis Greifswald Teil des Bezirkes Rostock. Bei der Schaffung einer neuen Kreiseinteilung bekamen der neugebildete Kreis Wolgast den nordöstlichen Bereich und der Kreis Anklam noch die Südostecke des Kreises Greifswald zugewiesen. |
| 1968 | Mit Wirkung vom 1. Januar 1968 wurden eine Reihe von Gemeinden aus dem Kreis Wolgast in den Kreis Greifswald umgegliedert. |
| 1974 | Zum 1. Januar 1974 wurde erneut ein Stadtkreis
Greifswald gebildet. Das Landratsamt des Landkreises blieb weiterhin in der Stadt Greifswald. Der Kreis bestand danach nur noch aus ca. 58 selbständigen Gemeinden, darunter die zwei Städte - Greifswald und Gützkow. |
| 1990 | Bei der Wiedervereinigung wurde der Kreis Greifswald am 3. Oktober 1990 Teil der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Die Bezirke wurden aufgelöst und neue Bundesländer gebildet. Der Kreis Greifswald wurde Landkreis im Bundesland Mecklenburg - Vorpommern. |
| 1994 | Bei der Kreisgebietsreform in Mecklenburg - Vorpommern wurde der Kreis Greifswald, nach 188 Jahren seines Bestehens, aufgelöst und das Kreisgebiet in den neuen Großkreis Nordostvorpommern, mit Sitz des Landratsamtes in Anklam, eingegliedert. |
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